Gründung
Leiberg, 12.02.2003 Die Versammlung zur Gründung einer Jungschützenabteilung
Die Versammlung zur Gründung einer Jungschützenabteilung
-Bund der St. Sebastian-Schützenjugend (BdSJ) in Leiberg-
ist erfolgreich gelaufen.
Teilnehmer: 39, davon 28 Jugendliche
Wieder dabei waren Bezirksjungschützenmeister Jörg Waltemate, Asseln, stellv. Bezirksjungschützenmeister Manfred Meier, Husen und Kreisschützenoberst Bruno Wiemers, ebenfalls Husen. Jörg Waltemate berichtete über seine Arbeit als Bezirksjungschützenmeister, sowie über einige Vereinsaktivitäten im kommenden Jahr. Unter anderem sind dies der Bezirksjungschützentag am 25.04.2003 (am 25.04.2003, kann wie schon erwähnt, der diesjährige Jungschützenkönig Christian Carl am Prinzenschiessen teilnehmen) bis 26.04.2003 in Essentho, sowie der Diözesanjungschützentag am 31.05.2003 bis 01.06.2003 in Niederntudorf, wohin er den BdSJ-Leiberg schon einmal recht herzlich einlud. Ebenso sicherte er dem neu gewählten Vorstand der Leiberger Jungschützenabteilung jegliche Unterstützung zu.
Er lobte auch die hohe Teilnehmerzahl an der Gründungsversammlung, welche wohl nicht überall so selbstverständlich ist. Aber vorher wurde erst einmal ein neuer Vorstand der BdSJ-Ortsgruppe-Leiberg gewählt. Als Wahlleiter wurde Jörg Waltemate vorgeschlagen und einstimmig gewählt.
Gewält wurden:
Jungschützenmeister: Benjamin Hesse,
stellv. Jungschützenmeister: Alexander Schmidt,
Geschäftsführer: Michael Rustemeier,
Kassierer: Michael Grewe,
Alle v. g. Personen wurden einstimmig gewählt und nahmen die Wahl an.
Als Beitrag wurden 6,00 € pro Mitglied festgesetzt. In der BdSJ-Leiberg werden Jugendliche vom 14 bis zum (noch offen) Lebensjahr erfasst
Zum ersten Mal führten die Jungschützen der Jahrgänge 1970-1973, ein Pokalschießen durch. Der von Oberst Heinz-Friedel Schmidt gestiftete Wanderpokal wurde dem Sieger Gerd Hesse, Hauptstr.32, am Schützenfestmontag überreicht. Seit 2001 schießen die Jungschützen auf einen richtigen Holzvogel.
Statut des Bundes der St. Sebastian-Schützenjugend (BdSJ) in Leiberg, Bezirk Büren, Diözesanverband Paderborn
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Name und Sitz
1. Der Bund der St. Sebastian-Schützenjugend in Leiberg –nachstehend BdSJ genannt- ist die Schützenjugend, die sich innerhalb des Heimatschutzvereins Leiberg e.V. gebildet hat und vom Diözesanverband als BdSJ-Ortsgruppe anerkannt wurde.
2. Verantwortlicher Rechtsträger des BdSJ-Leiberg ist der Heimatschutzverein Leiberg e.V.
§ 2 Symbol des BdSJ
Das Abzeichen des BdSJ-Leiberg ist „Kreuz mit Pfeilen im Kreis“, dass St. Sebastian-Kreuz. Darüber hinaus gilt das Diözesan-Logo, sowie das örtliche Wappen.
§ 3 Patron der BdSJ
Patron des BdSJ-Leiberg ist der Märtyrer St. Sebastian
§ 4 Wesen und Zweck
Der BdSJ-Leiberg verpflichtet sich, für den Leitsatz des Bundes, der lautet: „Für Glaube, Sitte und Heimat“, einzutreten. Im Sinne christlicher Weltanschauung verpflichtet sich der BdSJ-Leiberg zur Verwirklichung folgender Aufgaben:
1. Bekenntnis des Glaubens durch:
a) Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen die gleichen Rechte und Pflichten.
b) Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit.
c) Werke christlicher Nächstenliebe.
2. Schutz der Sitte durch:
a) Eintreten durch christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben,
b) Wahrnehmung der Liebe zum nächsten im täglichen Miteinander,
c) Erziehung zur körperlicher und charakterlicher Selbstbestimmung durch den Schießsport.
3. Liebe zur Heimat durch:
a) Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem Bürgersinn,
b) tätige Nachbarschaftshilfe,
c) Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des altgebrachten Brauchtums, vor allem des dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels und des Fahnenschwenkens.
d) Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.
e) Förderung der musischen und kulturellen Bildung.
Der BdSJ-Leiberg bekennt sich zu den Aufgaben des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend.
§ 5 Veranstaltungen und Betätigungen
Der BdSJ-Leiberg verfolgt seine Ziele durch
a) Jungschützentreffen und Begegnungstreffen
b) Veranstaltungen zur Förderung von Gemeinschaftserlebnissen
c) Pflege jugendgemäßer Aktionen, der musischen und künstlerischen Betätigung,
d) Mitarbeit im Heimatschutzverein Leiberg e.V. und in der Pfarrgemeinde Leiberg,
e) sportliche Betätigung und Wettbewerbe.
f) Pflege des Brauchtums und des althergebrachten Fahnenschwenkens und des historischen Schießspiels, ebenso der Durchführung des Prinzen- und Schülerprinzenschiessens.
g) Vertretung in den Gremien des BdSJ und des BDKJ und gegenüber anderen Vereinen und Verbänden.
§ 6 Organe des BdSJ-Leiberg
Die Organe des BdSJ-Leiberg sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung.
Oberstes beschlussfassendes Organ ist die Mitgliederversammlung
6.1 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung
Stimmberechtigt sind:
- alle Mitglieder der BdSJ-Ortsgruppe
- der Oberst, Kassierer und der Schriftführer des Heimatschutzvereins Leiberg e.V. oder dessen Vertreter
- die Geistliche Begleitung
nicht Stimmberechtigt sind:
- beratende Mitglieder
- ein Vertreter des BdSJ-Bezirks Büren
- ein Vertreter des BDKJ Stadt- oder Kreisverbandes
Weitere Vertreter dürfen bestellt werden.
6.2 Aufgaben der Mitgliederversammlung
a) Wahl und Entlastung des Vorstandes
Die Amtszeit erfolgt in Abstimmung mit dem Heimatschutzverein Leiberg e.V. und dem zuständigen BdSJ-Bezirk Büren.
b) Entgegennahme der Berichte
- Jahresbericht
- Geschäftsbericht
- Bericht der Kassenprüfer
d) Beratung und Beschlussfassung über Aktionen und Programme des BdSJ-Leiberg und der Mitarbeit im Heimatschutzverein Leiberg e.V.
e) Delegation von Aufgaben und Einsetzten von Ausschüssen und Arbeitskreisen
f) Festlegung des Mitgliedsbeitrages innerhalb des BdSL-Leiberg
g) Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder bzw. Entscheidung über den Ausschluss
h) Beschlussfassung über die Mitgliedschaft in Dachverbänden oder anderen Organisationen
i) Beratung und Beschlussfassung über Statut
j) Beschlussfassung über die Auflösung der BdSJ-Gruppe
Die Versammlung obliegt dem Jungschützenmeister bzw. dessen Stellvertreter. Für alle Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Ausgenommen ist die Statutsänderung (2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder). Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und wenn mindestens 8 Tage vorher schriftlich eingeladen wurde. Abweichungen der v. g. Regelung sind in Ausnahme möglich, wenn mindestens 51 % aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und diese mehrheitlich die Dringlichkeit beschließen.
6.3 Der Vorstand
Der BdSJ-Leiberg wählt nach demokratischen Regeln einen eigenen Vorstand auf Grundlage des Statuts.
Dem BdSJ-Vorstand gehören mindestens an:
- der Jungschützenmeister
- der stellvertretende Jungschützenmeister
- die geistliche Begleitung
- der Geschäftsführer
- der Kassierer
- weitere zu wählende Obleute für Fachreferate (Schiessport, Fahnenschwenken usw.)
Aufgaben des Vorstandes:
Der Vorstand vertritt die BdSJ-Ortsgruppe nach innen und außen. Insbesondere im Heimatschutzverein Leiberg e.V., im Bezirk, in der Pfarrgemeinde und in den Gremien des BDKJ auf Stadt- bzw. Kreisebene. Er leitet den Ortsverband entsprechend dem Statut und sorgt für eine ordnungsgemäße Finanzführung, ausreichende Schriftführung und die politische Interessenvertretung.
Der Jungschützenmeister bzw. dessen Stellvertreter leitet die Vorstandssitzung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.
§ 7 Regelung der Mitgliedschaft im BdSJ-Leiberg
7.1 Mitgliedschaft
Mitglied des BdSJ-Leiberg kann jeder werden, der die Grundlagen und Ziele des BdSJ bejaht.
Regelung der Mitgliedschaft
1. Aufnahme:
Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Im Falle der Verweigerung der Aufnahme kann ein erneuter Aufnahmeantrag gestellt werden. Hierüber entscheidet die nachfolgende Mitgliederversammlung abschließend. Bei Minderjährigen ist die Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
2. Altersbestimmung:
Es werden im BdSJ-Leiberg junge Menschen vom 14. bis zum 24 Lebensjahr erfasst. Auf besonderen Antrag können Mitglieder weiterhin im BdSJ mit allen Rechten und Pflichten bleiben.
7.2 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt
b) durch Ausschluss
c) durch Überschreiten der Altersgrenze. Die Mitarbeit im Vorstand und in Leitungsfunktionen bleibt davon unberührt.
d) durch Tod
Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem BdSJ-Leiberg. Berechtigte Forderung gegen ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder müssen dagegen eingeholt werden.
7.3 Statut
Der BdSJ-Leiberg gibt sich ein eigenes Statut, dass dem BdSJ- Diözesanverband und der Satzung des Heimatschutzvereins Leiberg e.V. nicht wiedersprechen darf. Die BdSJ-Ortsgruppe muss aus mindestens 7 Mitgliedern bestehen.
Das Statut des BdSJ-Leiberg ist dem Diözesanverband vorzulegen und bedarf der Genehmigung des BdSJ-Hauptvorstandes.
7.4 Kasse
Der BdSJ-Leiberg führt eine eigene Kasse. Die Mittel der Ortsgruppe dürfen nur zweckgebunden für Aufgaben der Jugendhilfe verwendet werden.
In der Mitgliederversammlung ist über die Kassenführung Rechenschaft abzulegen. Zwei zu wählende Kassenprüfer sind für den Prüfbericht verantwortlich. Die Amtszeit beträgt mindestens ein Jahr.
7.5 Der BdSJ-Leiberg ist Mitglied des zuständigen Bezirks Büren und des BdSJ-Diözesanverband.
§ 8 Einrichtung von Ausschüssen
Der BdSJ-Leiberg kann für die Wahrnehmung fachspezifischer Aufgaben Ausschüsse und Arbeitskreise einrichten. Diese sind den Organen des BdSJ-Leiberg rechenschaftspflichtig.
§ 9 Misstrauensanträge
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Statut, sowie den Aufgaben und Ziele des BdSJ-Leiberg besteht die Möglichkeit gegen alle Mitglieder des Vorstandes einen Misstrauensantrag zu stellen. Ein solcher Antrag muss mit der schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung mit Begründung zur Kenntnis gebracht und in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Wird ein Misstrauensantrag in einer Sitzung gestellt, so kann in der gleichen Sitzung nicht über diesen Antrag abgestimmt werden. Es ist hierzu eine neue Sitzung einzuberufen, in der der Misstrauensantrag in die Tagesordnung aufgenommen werden muss. Der Misstrauensantrag muss an die Kandidatur von mindestens einem Bewerber gebunden sein. Zustimmung zum Misstrauensantrag bedeutet gleichzeitig Neuwahl. Zur Neuwahl ist die Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Wird diese Mehrheit erreicht, so gilt diese Wahl bis zum Ende der Wahlperiode.
II. Änderung des Statuts und Schlussbestimmungen
§ 10 Änderung des Statutes
Die Änderung des Statutes des BdSJ-Leiberg beschließt die Mitgliederversammlung mit der 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Vor der Abstimmung hat der Versammlungsleiter das erforderliche Quorum bekannt zu geben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Bei der Auflösung oder Aufheben des BdSJ-Leiberg oder bei Wegfall seines satzungsmäßigen Zweckes fällt das Vermögen des BdSJ-Leiberg dem Heimatschutzverein Leiberg e. V. mit der Maßgabe zu, dass das Vermögen verwaltet wird und Inventarien (z.B. Urkunden, Protokollbücher, usw.)aufzubewahren sind. Vom Vermögen und vom Inventar ist ein Verzeichnis anzulegen. Die übernommenen Mittel und Inventarien sind ausschließlich für Zwecke der Jugendhilfe zu verwenden.
Im Falle einer Neugründung der BdSJ-Ortsgruppe-Leiberg sind das Vermögen und die Invetarien der neugegründeten BdSJ-Ortsgruppe zu übergeben.
Leiberg, 12.02.2003